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Steuersätze

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Die Steuersätze können im Hauptmenü unter "Einstellungen > Programmoptionen" aufgerufen und geändert werden.

 

Ein Steuersatz besteht aus einem Steuersatzkürzel  (z. B. "1"), dem eigentlichen Steuersatz in Prozent (z. B. 19%) und einer frei wählbaren Bezeichnung. Damit sich Steuererhöhungen auf einfache Art und Weise anpassen lassen, kann auch ein Datum eingetragen werden, ab dem der Steuersatz gültig ist (z. B. 1.1.2007). Der alte Steuerwert (z. B. 16%), der bis zu diesem Datum gültig war, sollte dann ebenfalls eingetragen werden. AMICRON-FAKTURA verwendet dann z. B. für einen Auftrag vom 1.12.2006  16% Mwst., für einen Auftrag vom 1.1.2007 jedoch 19%. (mehr zu Steueränderungen siehe weiter unten)

 

Steueranpassungen für befristete Zeiträume (z.B. für die MwSt.-Senkung im 2. Halbjahr 2020) und Länder werden direkt beim jeweiligen Steuersatz hinterlegt. Dazu den Steuersatz in der Liste anwählen, dann auf Ändern klicken und dort den auf den Schalter Steueranpassungen & Lieferschwellen drücken.

 

Die Steuersatzkürzel 0, 1 und 2 müssen vorhanden sein und werden automatisch hinzugefügt, wenn sie gelöscht wurden.

 

Verwendete Steuersätze für Europäische Währungsunion / sonstiges Ausland

Wenn Sie die Schnittstelle zur Fibu oder zur DATEV nutzen möchten, müssen für Kunden und Lieferanten aus Ländern der Europäischen Währungsunion und dem sonstigen Ausland getrennte Steuersatzkürzel verwendet werden. Dies ist notwendig, da die Steuer für Auslandsgeschäfte von der anfallenden Steuer für inländische Aufträge getrennt berechnet werden muss.

AMICRON-FAKTURA erledigt das automatisch, Sie müssen sich also nicht bei jedem erstellten Auftrag um die korrekte Verwendung der richtigen Steuersätze Gedanken machen. Anhand des Landes und der Ust.IdNr., die Sie in den Kunden- bzw. Lieferantenstammdaten eingetragen haben, wird automatisch ermittelt, ob es sich um eine Adresse im Inland, der Europäischen Währungsunion oder dem sonstigen Ausland handelt, ob bei Aufträgen die Steuer ausgewiesen werden muss oder Aufträge ohne Steuer erstellt werden müssen. Auch die nach Inland, europäischem und sonstigem Ausland jeweils unterschiedlichen Steuersätze werden automatisch ermittelt.

 

Beispiele:

 

Es bestellt ein Kunde aus Österreich, der über keine Ust-IdNr. verfügt. Wenn Sie (als deutsche Firma) für diesen Kunden eine Rechnung schreiben, wird im Auftragsmodul automatisch die Rechnung mit Steuer ausgewiesen. Wenn Sie Artikel in den Auftrag übernehmen, die im Artikelstamm mit 19% Mwst. eingetragen wurden (Steuersatzkürzel "1"), dann wird als Steuersatz automatisch "11" (EG-Satz 19%) eingetragen, da beim Steuersatz "1" unter "verwendeter St.Satz für EG" der Satz "11" eingetragen ist.

 

Bei einem Kunden aus der Schweiz wird automatisch der Steuersatz "20" verwendet, da die Schweiz nicht zur Europäischen Währungsunion gehört (Stand 2020).

 

Bitte stellen Sie sicher, dass in den Systemeinstellungen und in der Ländertabelle die korrekten Landeskürzel eingetragen sind.

 

 Wenn für Sie Lieferschwellen in bestimmten EU-Mitgliedstaaten relevant sein sollten, so können Sie diese Grenzwerte beim Steuersatz hinterlegen. Dazu bitte zunächst auf Ändern klicken und dann den auf den Schalter Steueranpassungen & Lieferschwellen.

 

Weitere Steuersätze ergänzen

Der volle Steuersatz (Inland) sollte immer bei dem Steuersatzkürzel 1 eingetragen werden, der reduzierte beim Steuersatzkürzel 2. Wenn Sie weitere Steuersätze benötigen, können Sie diese unter den Steuersatzkürzel 3, 4, 5 etc. anlegen. Bitte beachten Sie, dass zusätzlich zu den Steuersatzkürzeln 1 und 2 immer nur ein weiterer Steuersatz (Steuersatz 3) im Auftrag enthalten sein darf, der dann in die Variablen Auftrag.Steuer3 bzw. Auftrag.Nettosumme3 summiert wird und in den Druckformularen entsprechend eingebunden werden kann.

 

EU-Steuersätze ergänzen

Über den Schalter Steueranpassungen & Lieferschwellen können abweichende Steuersätze von EU-Ländern hinterlegt werden. Diese werden bei EU-Fernverkäufen bei Überschreitung der Geringfügigkeitsschwelle benötigt, siehe unten.

 

 

EU-Fernverkäufe und One-Stop-Shop

Sofern Sie Privatkunden im EU-Ausland beliefern und die ab dem 1.7.2021 geltende Lieferschwelle von 10.000 Euro überschritten haben, ist der Verkauf im Land des Empfängers steuerbar, d.h. die Lieferung unterliegt dem dort geltenden Steuersatz.

 

 

Bei Überschreitung der Lieferschwelle aktivieren Sie bitte die folgende Option:

 

One-Stop-Shop (OSS) anwenden / EU-Geringfügigkeitsschwelle für Fernverkäufe überschritten

 

Tragen Sie dann das Datum ein, ab dem Sie OSS verwenden:

gültig ab 01.07.2021

 

Ab diesem Datum wird die Umsatzsteuer des Ziellandes verwendet und ausgewiesen, welche dann über One-Stop-Stop gemeldet werden kann.

 

Falls Sie die Lieferschwelle aktuell noch unterschreiten und erst später mit OSS beginnen, können Sie statt dem 1.7.2021 das passende spätere Datum eintragen. Sollte in späteren Jahren die Lieferschwelle wieder unterschritten werden, läßt sich auch ein Enddatum eintragen. Wenn die Lieferschwelle dann irgendwann erneut überschritten werden sollte, können Sie über den "+" Schalter weitere Zeiträume für OSS hinzufügen.

 

Gesetzliche Steueränderungen

Die Mehrwertsteuerberechnung ist in AMICRON-FAKTURA so aufgebaut, dass bei einer Mehrwertsteuererhöhung die Änderung von Steuersätzen einfach und flexibel durchzuführen ist, ohne dass jedes Mal ein Programm-Update oder spezielles Expertenwissen benötigt wird (Ausnahme: bei Nutzung der integrierten Fibu oder der DATEV-Schnittstelle ist meist ein Update notwendig).

 

Für die temporäre MwSt.-Senkung im 2. Halbjahr 2020 sind folgende Schritte nicht notwendig, da die Steuersätze über Steueranpassungen & Lieferschwellen angepasst werden.

 

Im Falle einer gesetzlichen Steueränderung gehen Sie wie folgt vor:

 

1. Wählen Sie in der Liste den Steuersatz an, der sich geändert hat.

2. Drücken Sie den Ändern-Schalter. Es öffnet sich das Editierfenster.

3. Tragen Sie bei "Gültig ab" das Datum ein, ab dem der neue Steuerwert gilt.

4. Tragen Sie den Steuerprozent-Wert, der im Feld "Steuer" steht, bei "Steuer alt" ein.

5. Tragen Sie im Feld "Steuer" den neuen Steuerprozent-Wert  ein.

6. Schließen Sie das Fenster über "OK"

 

Wählen Sie jetzt noch den Steuersatz an, der für die Europäische Währungsunion genutzt wird und führen dort ebenfalls obige Änderungen durch.

 

Artikelpreise neu berechnen

Nachdem Sie die neuen Steuerwerte eingetragen haben, müssen Sie im Artikelstamm den Menüpunkt Extras > Preiskalkulation aufrufen, um entweder die Netto- oder Bruttopreise der Artikel neu zu berechnen.

 

Wenn Sie vorhandene Aufträge oder Bestellungen ändern oder neue anlegen, wird automatisch der Steuersatz verwendet, der zum jeweiligen Auftrags- bzw. Bestelldatum gültig ist.
 

Konten für Buchungsübergabe an Fibu/DATEV

Wenn Sie die Schnittstelle zur Fibu oder DATEV nutzen, sind für Sie außerdem noch die Steuerkonten wichtig, die Sie für jeden Steuersatz individuell festlegen können (siehe Schalter "Fibu-Konten").

 

Die beim Steuersatz hinterlegten Fibukonten automatisch prüfen

Über den Schalter Jetzt prüfen können Sie ermitteln lassen, ob bei den Steuersätzen die passenden Fibukonten hinterlegt sind:

 

 

Wenn eine falsche Einstellung gefunden werden, wird Ihnen dies entsprechend angezeigt und korrigiert, sofern Sie Ja wählen.

 

 



www.Amicron.org - Stand: 13.01.2022.

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