Mehrwertsteuersenkung 2020 mit Amicron-Faktura

Im Rahmen des Konjunkturpaketes wurde am 3.6.2020 kurzfristig beschlossen, die Mehrwertsteuer in Deutschland vom 1.7.2020 bis zum 31.12.2020 auf 16% (voller Satz) bzw. 5% (reduzierter Satz) zu senken. Auch wenn der Gesetzesentwurf hierfür noch nicht verabschiedet wurde, bereiten wir alles Notwendige vor, sodass Sie mit Amicron-Faktura eine einfache und schnelle Umstellung durchführen können. Hierzu gehört sowohl eine entsprechende Anleitung als auch ein neues Release mit notwendigen Anpassungen.

Die Programmaktualisierung stellen wir spätestens Ende Juni für alle Kunden der aktuellen Version kostenlos bereit. Sie können das angepasste Release dann über das Menü „Hilfe > Programm aktualisieren“ herunterladen.

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Für veraltete Versionen (Amicron-Faktura 12 und älter) werden wir kein neues Release anbieten. Wenn Sie noch eine dieser alten Versionen einsetzen, empfehlen wir Ihnen dringend ein Update auf den aktuellen Stand.

Als Vorbereitung hier bereits einige Informationen:

Die Änderung der Mehrwertsteuersätze hat u.a. Auswirkung auf folgende Programmbereiche:

1. Artikelstamm: Preiskalkulation
2. Auftragsbearbeitung
3. Fibu und DATEV-Schnittstelle
4. Umsatzsteuervoranmeldung

Artikelpreise netto oder brutto anpassen

Für die Neuberechnung der Artikelpreise gibt es im Artikelstamm im Menü „Extras > Preiskalkulation“ bereits eine entsprechende Funktion (Kartei „Netto-Brutto-VK-Anpassung bei MwSt. Änderung“). Das ist noch ein Relikt der letzten MwSt.-Erhöhung von 2007.
Hier können Sie wählen, ob die Bruttopreise angepasst werden sollen und die Nettopreise unverändert bleiben oder umgekehrt. Im einfachsten Fall wählen Sie „alle Artikel“. Wenn es nicht einheitlich für alle Artikel erfolgen soll, können Sie die Artikel filtern und separat den Netto- oder Brutto-Preis anpassen. Optional gibt es auch die Möglichkeit die Preise zu runden.

Sie können es sich aber auch einfach und bequem machen und sich die Preiskalkulation ersparen. Denn wenn beim Artikel im 2. Halbjahr 2020 noch der Steuersatz von 19% mit dem alten Preis eingetragen ist, wird bei Aufträgen mit “zzgl. MwSt.” (Gewerbekunden) automatisch der Nettopreis des Artikels übernommen und dann 16% aufgeschlagen. Bei Aufträgen mit “inkl. MwSt.” (Endkunden) wird der alte Bruttopreis übernommen und 16% MwSt. ausgewiesen. Ab dem 1.1.2021 wird dann automatisch wieder mit 19% MwSt. gerechnet, auch hier ist also keine Neukalkulation notwendig.

Auftragsbearbeitung

Die Mehrwertsteuer kann in den Einstellungen zentral angepasst werden. Dabei wird auch ein entsprechender Gültigkeitszeitraum hinterlegt.
Wie Sie die Steuersätze zum 1.7.2020 und dem 1.1.2021 anpassen müssen, haben wir hier dokumentiert.

Bei Aufträgen, die im zweiten Halbjahr 2020 geschrieben werden, wird dann automatisch mit dem angepassten MwSt.-Satz. gerechnet. Eine Anpassung der Ausdrucke bzw. Drucklayouts ist nicht notwendig, da die von uns ausgelieferten Druckformulare auf den eingestellten MwSt.-Satz zurückgreifen. Wenn Sie jedoch eigenständig Formulare anpasst haben und „19%“ oder „7%“ fest eingetragen haben, müssen Sie diese natürlich korrigieren.

Wenn das Liefer- oder Leistungsdatum vom Auftragsdatum abweicht, wird dies entsprechend berücksichtigt.

Fibu und DATEV-Schnittstelle

Wenn Sie die Fibu- oder DATEV-Schnittstelle aktiviert haben, müssen Umsätze und Umsatzsteuer der reduzierten Sätze auf separate Fibukonten gebucht werden, damit eine saubere Trennung zu den Konten für 19% bzw. 7% erfolgt. Diese Fibukonten können bei Amicron-Faktura in den Steuersatzeinstellungen hinterlegt werden. Die Konten werden von der DATEV festgelegt. Hierzu ist eine Aktualisierung des Kontenplans notwendig.

Bei der DATEV-Schnittstelle sind für die Steueränderung Anpassungen notwendig, so dass Sie für den DATEV-Export stets die aktuelle Releaseversion verwenden sollten (mindestens das Release von Juli).

Umsatzsteuervoranmeldung mit der integrierten Fibu

Für die integrierte UStVA müssen die entsprechenden neuen Fibukonten angelegt werden und dem passenden Feld der UStVA zugeordnet werden. Hierfür haben wir den Kontenplan aktualisiert, den Sie in Ihre Datenbank importieren können, siehe dieser Beitrag. Um dann die UStVA via Elster-Schnittstelle an das Finanzamt übertragen zu können, ist für Zeiträume ab Juli 2020 die aktuelle Releaseversion notwendig, die ab Ende Juli bereitsteht.

14 Kommentare
  1. Gräbener Rudolf
    Gräbener Rudolf sagte:

    Wichtigste Fragen wären:
    Zu den zeitlich korrekt hinterlegten Steuersätzen muss unbedingt gehen:
    a.) im Juni 2020 müssen Rechnungen mit 16% gesandt werden (Leistungsdatum 3. Quartal 2020)
    b.) im Januar 2021 müssen Rechnung mit 16% gesandt werden (Leistungsdatum 4.Quartal 2020-Endabrechnung)

    Eine Trennung (mit Aufwand) unterschiedlicher Steuersätze je Beleg wäre manuell denkbar und machbar. Das Arbeiten im Augenblick jedoch mit einem (zum Test angelegten Steuersatz 4 = 16%) klappt aber leider nicht.

    lg

    Rudi Gräbener

    • Andreas
      Andreas sagte:

      Sie können das Leistungsdatum in das Feld Liefertermin eintragen. Dieses Feld hat (sofern gefüllt) eine höhere Priorität als das Rechnungsdatum. Ihre obigen Fälle werden damit unterstützt.

  2. CSP GmbH
    CSP GmbH sagte:

    Wir haben die 12er Version. Was machen wir?
    Gib es ein kostenloses Update auf die neueste Version?

  3. Amling
    Amling sagte:

    sehr geehrte Damen und Herren,
    für unsere Vertragskunden erstellen wir sogenannte Dauerrechnungen in Amicron 13 für den Vertragszeitraum.Wir müssen für diese gültigen Rechnungen (Filterung möglich) den MwSt.-Satz ändernbitte teilen Sie uns zeitnah eine Vorgehensweise mit ohne das jede Rechnung“angefasst“ werden muß

    • Andreas
      Andreas sagte:

      Eine Stapeländerung für Aufträge gibt es nicht. Wenn Sie die neue Rechnung im 2. Halbjahr erstellen, wird jedoch automatisch der reduzierte Steuersatz verwendet, ohne dass Sie dafür den Steuersatz im Auftrag erst ändern müssen.

  4. Flori
    Flori sagte:

    „USt.-Voranmeldung/Zuordnung Felder, neue FIBU-Konten“

    Kann man absehen, wann das erledigt ist? Für Anwender ohne Dauerfristverlängerung kommt bald die nächste Voranmeldung.

  5. Lars K.
    Lars K. sagte:

    „Reverse-Charge Eingangsleistungen und innergemeinschaftliche Erwerbe“

    Funktionieren die dann die bisherigen „automatischen Steuerumbuchungen“ korrekt?
    Konto 3425 (automtische Umbuchungskonten 1774 und 1574)
    Konto 3123 (automtische Umbuchungskonten 1797 und 1577)

    • Jim
      Jim sagte:

      An den Steuersätzen 13 – 15 wurden von uns aktuell keine Änderungen vorgenommen, sodass Ihre bisher konfigurierte automatische Steuerumbuchung weiterhin greift.
      Damit diese auch mit 16 % / 5 % verrechnet werden, sollten Sie für die Steuersätze ebenfalls eine Lieferschwelle mit dem Länderkürzel DE anlegen (äquivalent zur Anlage in Steuersatz 11 & 12)

      Halten Sie ggfs. Rücksprache mit Ihrem Steuerbüro zur Verwendung der korrekten Fibukonten.

      Wenn Sie ein Konto erstellen (Fibu > Kontenplan) möchten, welches ähnliche Eigenschaften, wie ein bereits bestehendes Konto besitzt, so wählen Sie bitte zuerst dieses Konto aus und klicken dann auf den Schalter ‚Kopieren‘.

  6. Flori
    Flori sagte:

    Hallo,

    ich habe nun alles up to date, inkl. Kontenplan. Gerade mal eine Eingangsrechnung buchen wollen, die letzten Monat vom Konto ging und es fehlt der 19%-Steuersatz. Das betrifft doch wahrscheinlich jeden Ihrer Kunden. Muss man da auch selbst Hand anlegen? Wie soll man den Fall (Fälle) handhaben?

    Viele Grüße

    • Andreas
      Andreas sagte:

      Wenn Sie im Feld „RG Datum Lief.“ das Juni-Datum der Eingangsrechnung eintragen, wird mit 19% gerechnet.

  7. Flori
    Flori sagte:

    Vielen.Dank. Im Handbuch habe ich das Feld „RG Datum Lief.“ gefunden. Bei den „Bestellungen“.
    Wie macht man das aber, wenn die Bestellung telefonisch oder online per Händlerzugang erfolgte ohne das Bestellmodul überhaupt zu benutzen? Für die IHK-Gebühren, Software, etc. erzeugt man ja auch keine Bestellung.

    • Jim
      Jim sagte:

      Bei manuellen Buchungen können Sie den Steuersatz über das Feld Steuer auswählen.

      Steuersatz 1: 19%
      Steuersatz 2: 7%
      Steuersatz 3: 16%
      Steuersatz 4: 5%

      Im Release vom 29.06.20 liegt hier noch ein Anzeigefehler vor, die Steuer-Verbuchung findet allerdings wie oben aufgeführt statt.

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