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Zusammenfassende Meldung

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(nur in der Professional-Version von AMICRON-FAKTURA 12.0 enthalten)

 

Unternehmer, die Produkte innerhalb der EU steuerfrei verkaufen und liefern, müssen jedes Quartal eine so genannte Zusammenfassende Meldung erstellen.

 

Zusammenfassende Meldungen (ZM) sind für Meldezeiträume, die nach dem 31. Dezember 2006 enden grundsätzlich auf elektronischen Weg an das Bundeszentralamt für Steuern (BZST) zu übermitteln. AMICRON-FAKTURA 12.0 bietet Ihnen eine komfortable Möglichkeit die entsprechenden Daten automatisch zu ermitteln und die ZM via ELSTER-Schnittstelle an das Bundeszentralamt für Steuern zu übertragen. So kann diese lästige Aufgabe innerhalb weniger Minuten erledigt werden. Die Fibu-Schnittstelle muss hierfür nicht aktiv sein.

 

AMICRON-FAKTURA 12.0 hilft Ihnen bereits weit vor Erstellung der ZM. Bei der Eingabe der Kundendaten wird bereits geprüft, ob die eingegebene UstIdNr. ein gültiges Format hat. Optional kann die UstIdNr. per Knopfdruck direkt via Internet beim Bundeszentralamt für Steuern über einen Webservice geprüft werden. Außerdem wird beim Erstellen von Aufträgen anhand des Landeskürzels und der Angabe der UstId. geprüft, ob die Steuereinstellungen im Auftrag korrekt sind und ggfs. auf Nachfrage automatisch korrigiert.

 

Bevor Sie die ZM durchführen, sollten zunächst alle Zahlungseingänge erfasst werden, damit Skontoabzüge korrekt berücksichtigt werden.

 

Um die ZM zu erstellen, rufen Sie den Menüpunkt Finanzen > Zusammenfassende Meldung auf.

 

Nach Eingabe Ihrer eigenen UstIdNr. (wird aus den Programmoptionen übernommen) und der vom BZST vergebenen Teilnehmernummer müssen Sie zunächst den Zeitraum wählen, für den Sie die ZM erstellen möchten.

 

Auf der nächsten Seite des Assistenten müssen Sie Ihre Firmendaten angeben (werden ebenfalls aus den Programmoptionen übernommen) und ggfs. die Daten des Steuerberaters.

 

Nach Klick auf den Weiter-Schalter werden alle EU-Rechnungen und Gutschriften aufgelistet, die in der ZM aufgeführt werden müssen. Die Liste basiert auf den gespeicherten Rechnungen und Gutschriften des gewählten Zeitraums und den in den Systemeinstellungen vorgenommenen Angaben zur Ausland/EU-Zuordnung. Prüfen Sie vor dem erstmaligen Erstellen der ZM bitte, ob die dort angegebenen Landeskürzel korrekt und vollständig sind und mit denen in den Kundenstammdaten verwendeten Landeskürzeln übereinstimmen.

 

 

Wenn bei der Auflistung der EU-Rechnungen und Gutschriften fehlende oder fehlerhafte UstId.-Nummern gefunden werden, können Sie durch einen Klick auf die Kundennummer die Stammdaten aufrufen und dort die UstIdNr. eintragen bzw. korrigieren. Anschließend klicken Sie auf den Schalter Liste aktualisieren, damit die UstIdNr. neu eingelesen wird. Ein direktes Editieren der UstIdNr. innerhalb der Liste ist nicht möglich.

 

Klicken Sie auf den Ausführen-Schalter, um die Daten zu speichern und an die Bundesfinanzverwaltung zu übertragen.

 

 

Falls der Kunde bei der Bezahlung Skonto abgezogen hat, darf in die ZM nur der um Skonto reduzierte Auftragswert übernommen werden. Vor dem Übertragen der ZM sollten deshalb zunächst alle Zahlungseingänge erfasst werden, damit Skonto korrekt berücksichtigt wird.

 

Siehe auch:

Blog-Beitrag "Sonstige Leistungen in der Zusammenfassenden Meldung ab 1.1.2010 (Umkehr der Steuerlast)"



www.Amicron.org - Stand: 15.12.2017.

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