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Steuersätze

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Die Steuersätze können im Hauptmenü unter "Einstellungen > Programmoptionen" aufgerufen und geändert werden.

 

Ein Steuersatz besteht aus einem Steuersatzkürzel  (z. B. "1"), dem eigentlichen Steuersatz in Prozent (z. B. 19%) und einer frei wählbaren Bezeichnung. Damit sich Steuererhöhungen auf einfache Art und Weise anpassen lassen, kann auch ein Datum eingetragen werden, ab dem der Steuersatz gültig ist (z. B. 1.1.2007). Der alte Steuerwert (z. B. 16%), der bis zu diesem Datum gültig war, sollte dann ebenfalls eingetragen werden. AMICRON-FAKTURA 12.0 verwendet dann z. B. für einen Auftrag vom 1.12.2006  16% Mwst., für einen Auftrag vom 1.1.2007 jedoch 19%. (mehr zu Steueränderungen siehe weiter unten)

 

Die Steuersatzkürzel 0, 1 und 2 müssen vorhanden sein und werden automatisch hinzugefügt, wenn sie gelöscht wurden.

 

Konten für Buchungsübergabe an Fibu/DATEV

Wenn Sie die Schnittstelle zur Fibu oder DATEV nutzen, sind für Sie außerdem noch die Steuerkonten wichtig, die Sie für jeden Steuersatz individuell festlegen können (siehe Schalter "Fibu-Konten").

 

Verwendete Steuersätze für Europäische Währungsunion / sonstiges Ausland

Wenn Sie die Schnittstelle zur Fibu oder zur DATEV nutzen möchten, müssen für Kunden und Lieferanten aus Ländern der Europäischen Währungsunion und dem sonstigen Ausland getrennte Steuersatzkürzel verwendet werden. Dies ist notwendig, da die Steuer für Auslandsgeschäfte von der anfallenden Steuer für inländische Aufträge getrennt berechnet werden muss.

AMICRON-FAKTURA 12.0 erledigt dies für Sie automatisch, Sie müssen sich also nicht bei jedem erstellten Auftrag um die korrekte Verwendung der richtigen Steuersätze Gedanken machen. Anhand des Landes und der Ust.IdNr., die Sie in den Kunden- bzw. Lieferantenstammdaten eingetragen haben, wird automatisch ermittelt, ob es sich um eine Adresse im Inland, der Europäischen Währungsunion oder dem sonstigen Ausland handelt, ob bei Aufträgen die Steuer ausgewiesen werden muss oder Aufträge ohne Steuer erstellt werden müssen. Auch die nach Inland, europäischem und sonstigem Ausland jeweils unterschiedlichen Steuersätze werden automatisch ermittelt.

 

Beispiele:

 

Es bestellt ein Kunde aus Österreich, der über keine Ust-IdNr. verfügt. Wenn Sie (als deutsche Firma) für diesen Kunden eine Rechnung schreiben, wird im Auftragsmodul automatisch die Rechnung mit Steuer ausgewiesen. Wenn Sie Artikel in den Auftrag übernehmen, die im Artikelstamm mit 19% Mwst. eingetragen wurden (Steuersatzkürzel "1"), dann wird als Steuersatz automatisch "11" (EG-Satz 19%) eingetragen, da beim Steuersatz "1" unter "verwendeter St.Satz für EG" der Satz "11" eingetragen ist.

 

Bei einem Kunden aus der Schweiz wird automatisch der Steuersatz "20" verwendet, da die Schweiz nicht zur Europäischen Währungsunion gehört (Stand 2010).

 

Bitte stellen Sie sicher, dass in den Systemeinstellungen und in der Ländertabelle die korrekten Landeskürzel eingetragen sind.

 

 Wenn für Sie Lieferschwellen in bestimmten EU-Mitgliedstaaten relevant sein sollten, so können Sie diese Grenzwerte beim Steuersatz hinterlegen. Dazu bitte zunächst auf Ändern klicken und dann den Lieferschwellen-Schalter drücken.

 

Weitere Steuersätze ergänzen

Der volle Steuersatz (Inland) sollte immer bei dem Steuersatzkürzel 1 eingetragen werden, der reduzierte beim Steuersatzkürzel 2. Wenn Sie weitere Steuersätze benötigen, können Sie diese unter den Steuersatzkürzel 3, 4, 5 etc. anlegen. Bitte beachten Sie, dass zusätzlich zu den Steuersatzkürzeln 1 und 2 immer nur ein weiterer Steuersatz im Auftrag enthalten sein darf, der dann in die Variablen Auftrag.Steuer3 bzw. Auftrag.Nettosumme3 summiert wird und in den Druckformularen entsprechend eingebunden werden kann.

 

Gesetzliche Steueränderungen

Die Mehrwertsteuerberechnung ist in AMICRON-FAKTURA 12.0 so aufgebaut, dass bei einer Mehrwertsteuererhöhungen die Änderung von Steuersätzen einfach und flexibel durchzuführen ist, ohne dass jedes Mal ein Programm-Update oder spezielles Expertenwissen benötigt wird (Ausnahme: bei Nutzung der integrierten Fibu ist meist ein Update notwendig).

 

Im Falle einer gesetzlichen Steueränderung gehen Sie wie folgt vor:

 

1. Wählen Sie in der Liste den Steuersatz an, der sich geändert hat.

2. Drücken Sie den Ändern-Schalter. Es öffnet sich das Editierfenster.

3. Tragen Sie bei "Gültig ab" das Datum ein, ab dem der neue Steuerwert gilt.

4. Tragen Sie den Steuerprozent-Wert, der im Feld "Steuer" steht, bei "Steuer alt" ein.

5. Tragen Sie im Feld "Steuer" den neuen Steuerprozent-Wert  ein.

6. Schließen Sie das Fenster über "OK"

 

Wählen Sie jetzt noch den Steuersatz an, der für die Europäische Währungsunion genutzt wird und führen dort ebenfalls obige Änderungen durch.

 

Eine ausführliche Schritt-für-Schritt-Anleitung finden Sie im Kapitel "Mehrwertsteuererhöhung auf 19%"

 

Artikelpreise neu berechnen

Nachdem Sie die neuen Steuerwerte eingetragen haben, müssen Sie im Artikelstamm den Menüpunkt Extras > Preiskalkulation aufrufen, um entweder die Netto- oder Bruttopreise der Artikel neu zu berechnen.

 

Wenn Sie vorhandene Aufträge oder Bestellungen ändern oder neue anlegen, wird automatisch der Steuersatz verwendet, der zum jeweiligen Auftrags- bzw. Bestelldatum gültig ist.



www.Amicron.org - Stand: 15.12.2017.

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